Pfadfinder/in werden

DPSG Stamm Entringen

Super, dass Du Dich für die Pfadfinder interessierst!


Von Anfang an dabei:

Grundsätzlich können bei uns alle Kinder und Jugendliche mitmachen. In der Wölflingsstufe gibt es allerdings zwei Ausnahmen - Du solltest schon mindestens 7 Jahre alt oder im 3. Schuljahr sein, damit Du bei uns auch so richtig mitmachen kannst.

 

In der Wölflingsstufe existiert leider schon eine kleine Warteliste ...


Das hat den Grund, dass bei uns derzeit ganz viele Kinder mitmachen wollen, wir aber nicht alle aufnehmen können, weil sonst die Gruppe zu groß werden würde und wir momentan nicht mehrere Gruppen gleichzeitig anbieten können.


Ruf aber trotzdem bei Beate oder einem anderen Wölflingsleiter oder einer Wölflingsleiterin an und frag nach dem aktuellen Stand.

 

Quereinsteiger:

Es kann aber auch jeder der schon älter ist dazu stoßen und in eine der anderen Stufen einsteigen.
Welche Stufe Deinem Alter entspricht, siehst du hier:

 

Wölflinge:   ab    7 Jahren
Jungpfadfinder:     ab  11 Jahren
Pfadfinder:   ab  14 Jahren
Rover:   ab  16 Jahren
     
Leiter:   ab  18 Jahren

 

 

 

 

 

 

 

Melde Dich einfach telefonisch bei einem der Gruppenleiterinnen oder Leiter oder schau doch mal in einer Gruppenstunde vorbei.

 

Wir nennen das "schnuppern". So kannst Du uns kennenlernen und bist zu nichts verpflichtet. Schnuppern kann man maximal 8 Wochen. Danach kannst Du Dich anmelden und im Laufe der folgenden 4-6 Monate Dein Pfadfinderversprechen ablegen.

 

Damit bist Du dann eine richtige Pfadfinderin oder ein richtiger Pfadfinder und darfst dann auch Deine Kluft und Dein Halstuch tragen.

 

   Wir freuen uns schon auf Dich!

 

Hier findest Du unserer Anmeldeformular:  Anmeldung DPSG Entringen

Was kostet Pfadfinden?

Die Anmeldung zur DPSG läuft über den Vorstand des Stammes beziehungsweise das Leitungsteam vor Ort. Durch die „Namentliche Mitgliedermeldung“ (NaMi) wird jedes Mitglied auch an den Bundesverband gemeldet, ist entsprechend über diesen versichert und erhält unsere Verbandszeitschrift „mittendrin“, die viermal im Jahr erscheint.

 

Der Mitgliedsbeitrag der DPSG

Der Mitgliedbeitrag setzt sich aus dem Bundesbeitrag (39,50 Euro pro Jahr und Mitglied) zusammen und einem variablen Beitrag des jeweiligen Stammes. Der Bundesbeitrag wird von der Bundesversammlung beschlossen.

Den möglichen zusätzlichen Beitragsanteil auf Ortsebene beschließt die Stammesversammlung. Der Beitrag wird als eine Summe an die Gruppe vor Ort gezahlt. Die Gruppe leitet den Bundesbeitrag an den Bundesverband weiter.

Der Stamm DPSG-Entringen hat in der Stammesversammlung 2012 beschlossen, keinen zusätzlichen Stammes-Beitragsanteil zu erheben.

 

Schnupper-Mitgliedschaft

Zunächst kann Ihr Kind auch nur als Schnuppermitglied angemeldet werden und das Pfadfinden im Stamm Entringen ausprobieren. Nach spätestens acht Wochen muss Ihr Kind dann vom Stamm bei der Bundesebene als reguläres Mitglied angemeldet werden.

 

Der Bundesbeitrag

Der Bundesbeitrag wird in zwei Teilen, einmal im Januar und einmal im Juli, berechnet. Die Beiträge werden jeweils zu Beginn des Halbjahres durch den Stamm an den Bundesverband überwiesen. Mitglieder, die in den ersten vier Monaten eines Halbjahres neu eintreten, sind für dieses Halbjahr beitragspflichtig. Erfolgt der Eintritt in den letzten beiden Monaten eines Halbjahres, beginnt die Beitragspflicht mit dem kommenden Halbjahr. Für den Rest des laufenden Halbjahres besteht der Versicherungsschutz ohne Beitragszahlung nur bei Meldung in der verbandlichen Datenbank „NaMi“. Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des laufenden Halbjahresbeitrages, wenn die Mitgliedschaft im laufenden Halbjahr beendet wird. Ob eine Rückerstattung des Stammesbeitrages durch den Stamm an das ausscheidende Mitglied beziehungsweise an die Eltern erfolgt, regelt die Stammesleitung bzw. die Stammesversammlung.

 

Leistungen des Mitgliedsbeitrages

  • Grund-Haftpflicht- und Grund-Unfallversicherung für Mitglieder sowie Grund- Strafrechtsschutzversicherung für Leitungskräfte
  • Mitgliedermagazin „mittendrin“ im Direktversand an die Mitglieder 
  • Mitgliedsbeiträge an die Weltorganisation der Pfadfinderbewegung (WOSM) und an die Europaebene, die Internationale Katholische Konferenz (ICCS) sowie an den Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ)
  • Beitragsrückerstattung an die Diözesanverbände (die diese teilweise wiederum an Bezirke weiterleiten)
  • Aktivitäten, wie Ausbildungskurse und Bundesveranstaltungen
  • Arbeit der Stufen, Fachbereiche und der Bundesleitung  
  • Unterhaltung der Bundesstelle in Neuss (Betriebs-, Sach-, Verwaltungskosten)
  • Zuschuss an das Bundeszentrum Westernohe, das verbandlichen Gruppen für Zeltlager und Tagungen zur Verfügung steht

 

Die Familienermäßigung

Der Bundesbeitrag mit Familienermäßigung beträgt 26,40 € pro Jahr und Mitglied. Für die Berechnung der Familienermäßigung hat die Bundesversammlung zwei Kriterien festgelegt:

 

1. Die Mitglieder müssen in einem Haushalt leben (nicht nur im gleichen Haus)

2. Sie müssen zu einer Familie gehören (Wohngemeinschaften gehören nicht dazu).

 

Die Familienermäßigung wird allen Mitgliedern einer Familie gewährt.

 

Die Sozialermäßigungen

Der Bundesbeitrag mit Sozialermäßigung beträgt 13,80 € pro Jahr und Mitglied. Zur Gewährung der Sozialermäßigung muss ein formloser Antrag auf Beitragsermäßigung aus sozialen Gründen vom zuständigen Stammesvorstand über die Diözesanleitung an das Bundesamt (Mitgliederservice) gestellt werden. Der Antrag muss den Namen des Mitgliedes und eine kurze Begründung enthalten.

 

Das Bildungspaket

Darüber hinaus können für Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen auch die Leistungen des Bildungspakets in Anspruch genommen werden. Das „Bildungspaket“ der Bundesregierung gilt sowohl für den DPSG-Mitgliedsbeitrag als auch für den Beitrag zu Sommerlager und Co. Die Gruppierung, für die die Zuschüsse gewährt werden soll – meistens der Stamm, muss sich zunächst als Zuschussempfänger bei der zuständigen Behörde registrieren lassen. Diese ist von Kommune zu Kommune zum Teil unterschiedlich, meistens ist es jedoch das Job-Center (früher Arbeitsamt). Die Anerkennung dürfte kein Problem sein, da die DPSG als großer Jugendverband bekannt ist. Danach müssen die Eltern der Kinder dort die jeweiligen Zuschüsse beantragen.

 

Die Kluft und Ausrüstung

Zum Pfadfinden gehören Kluft und Halstuch dazu und zeigen die Zugehörigkeit zur DPSG, aber auch zur Weltgemeinschaft der Pfadfinderinnen und Pfadinder. Zur Kluft dazu gehören verschiedene Aufnäher. Sie zeigen in welcher Altersstufe die Kinder und Jugendliche sind, aus welchem Land und welchem Verband sie kommen und was die Pfadfinderinnen oder Pfadfinder schon erlebt haben. Die Kluft ist ab einem Preis von 33,90 Euro über den Sammelbesteller des Stammes (3-5% Rabatt) oder direkt im DPSG Rüsthaus (www.ruesthaus.de) erhältlich. Darüber hinaus bietet der Stamm Entringen eine Kluftbörse für gebrauchte Kluften an, was besonders in den Kinderstufen sinnvoll ist.

 

Für jede Altersstufe gibt es einfarbiges Halstuch:

  • Wölflingsstufe (orange)
  • Jungpfadfinderstufe (blau)
  • Pfadfinderstufe (grün)
  • Roverstufe (rot)

 

Die Leiterinnen und Leiter haben ein graues Halstuch oder nach der abgeschlossen Ausbildung ein Woodbadge-Halstuch. Die Halstücher bekommen die Kinder und Jugendlichen häufig beim Pfadfinderversprechen, also der offiziellen Aufnahme in eine Altersstufe. Der Stamm DPSG Entringen übergibt das erste Halstuch und den ersten Knoten kostenlos als Willkommensgeschenk an seine neuen Mitglieder ab. Bei den späteren Stufenwechseln tragen die Kinder und Jugendlichen die Kosten für das neue Halstuch. Die Kluft schützt vor dem Wetter, ist robust und dadurch für alle Aktivitäten geeignet. Die Kluft ist aus fair gehandelter Bio-Baumwolle. Denn auch bei unserer Kluft wollen wir unseren Grundsätzen nach einer gerechten Welt nachkommen. Daher achten wir vom Anbau der Baumwolle bis zum Vernähen des Stoffes auf soziale und faire Arbeitsbedingungen der Produzenten.

 

Kündigen der Mitgliedschaft

Die Kündigung ist an den Vorstand der DPSG Entringen zu richten. Da die Mitgliedschaft vor Ort erworben wird, kann auch nur die Stammesleitung vor Ort eine Kündigung einleiten und bestätigen. 

 

(Quelle: www.dpsg.de)